Die Senatsverwaltung hat am 28. September 2021 bekanntgegeben, dass ab Montag, den 4.Oktober 2021 die Maskenpflicht aufgehoben ist. Schülerinnen und Schüler der Grundschulen dürfen somit im Unterricht und auf den Gängen wieder ohne Mund-Nasen-Bedeckung lernen. Natürlich kann jedes Kind freiwillig die Bedeckung auch weiterhin tragen. Diese Regelung gilt ebenfalls für das schulische Personal. An dieser Stelle gilt unser Dank an Sie, dafür, dass Sie Anzeichen einer Erkrankung stets ernstgenommen und verantwortungsvoll gehandelt haben.
Um dies weiterhin garantieren zu können, gilt die Aufhebung der Maskenpflicht daher nicht für Eltern. Wir hoffen, dass Sie auch dies verständnisvoll akzeptieren und einhalten. An unserem Lüftungs- und Hygienekonzept halten wir selbstverständlich weiter fest.