Bitte beachten Sie dass dies nur aus dringenden Gründen möglich ist. Das Antragsformular finden Sie hier.
Die Klassenleitung darf eine Freistellung von bis zu 3 Tagen selbst bewilligen – davon ausgenommen sind Anträge die direkt an die Ferien anschließen. In diesen Fällen und bei einem Zeitraum der 3 Tage überschreitet muss der Antrag von der Schulleitung genehmigt werden.
Beurlaubung und Freistellung