In den Berliner Schulen besteht bis einschließlich 3. Oktober 2021 in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Das gab die Senatsverwaltung bekannt. Die Präsenzpflicht gilt weiterhin.
Corona-Information
In den Berliner Schulen besteht bis einschließlich 3. Oktober 2021 in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Das gab die Senatsverwaltung bekannt. Die Präsenzpflicht gilt weiterhin.